Allgemeines

Der Pächter ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe,
Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen und
seine Gäste zu achten. Eine den Nachbarn störende und
beeinträchtigende Geräuschverursachung ist zu
vermeiden. Geräuschverbreitende Gartengeräte und
Werkzeuge dürfen vom 1. April bis 30. September
Montag bis Freitag in der Zeit von 14-15 Uhr sowie
am Samstag ab 19 Uhr nicht benutzt
werden. An
Sonn- und Feiertagen sind jegliche laute Arbeiten
untersagt.
(Beschlossen bei der Versammlung am 09.04.2022)

Auch Musikgeräte sind so zu betreiben, dass der Nachbar
nicht gestört wird.

Das Grillen ist nur mit dafür vorgesehenen
Grillkohlen erlaubt.

Offene Feuer sind Verboten.