Allgemeines
Der Pächter ist verpflichtet, auf Einhaltung von Ruhe,Ordnung und Sicherheit für sich, seine Angehörigen undseine Gäste zu achten. Eine den Nachbarn störende undbeeinträchtigende Geräuschverursachung ist zuvermeiden. Geräuschverbreitende Gartengeräte undWerkzeuge dürfen vom 1. April bis 30. SeptemberMontag bis Freitag in der Zeit von 14-15 Uhr sowieam Samstag ab 19 Uhr nicht benutzt werden. AnSonn- und Feiertagen […]